Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 

§ 1 Präambel
(1) Die BioLux GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt ein molekularbiologisches Labor. Sie bietet unter anderem die Feststellung oder den Ausschluss einer Verwandtschaftsbeziehung zwischen zwei Personen auf der Basis molekularbiologischer Verfahren an. In der Regel handelt es sich dabei um eine Paternitätsanalyse auf Grundlage einer STR-Analyse genomischer DNA.
(2) Der Auftraggeber (Kunde) wünscht eine Analyse, zumeist basierend auf von ihm bereitgestellten Mundschleimhautproben.

§ 2 Keine Verletzung der Rechte Dritter
Der Kunde versichert der BioLux GmbH, bestätigt durch eigenhändige Unterschrift, dass mit der Erteilung des Auftrags zur Analyse, der Probennahme und der Einsendung der Proben keine Rechte Dritter verletzt werden. Er versichert insbesondere, dass alle Proben, die er zur Untersuchung einsendet, von ihm selbst oder/ und von Dritten stammen, die minderjährig sind, für die er jedoch erziehungsberechtigt ist und die in dem ihrem Lebensalter und ihrer geistigen Entwicklung entsprechenden Grade über die Probennahme und die Analyse aufgeklärt worden sind und der Probennahme und der Analyse zugestimmt haben. Alle volljährigen Personen, von denen Proben zur Analyse an die BioLux GmbH eingesandt werden, müssen demnach Auftraggeber sein. Alle Auftraggeber müssen mit ihrer vollständigen Adresse im Bestellformular angegeben werden und sich mit der Durchführung der Analyse einverstanden erklären.

§ 3 Ablauf des Verfahrens und Gegenstand der Analyse
(1)Die BioLux GmbH sendet dem Kunden, nach vorheriger Absprache, ein Testset zur Entnahme von Mundschleimhautzellen zu. Der Kunde händigt die zur Verfügung gestellten steril abgepackten Sammelbürsten den zu testenden Personen aus. Die zu testenden Personen entnehmen jeweils nach der zur Verfügung gestellten Anleitung Mundschleimhautzellen und bestätigen diesen Vorgang durch Unterschrift auf dem Formularblatt „Probenliste / Probenentnahmeprotokoll“. Die BioLux GmbH führt an den durch den Kunden an ihr Labor eingesandten Proben eine molekularbiologische Analyse zur Feststellung von ausgewählten STR-DNA-Merkmalen durch.
(2) Das Ergebnis der Analyse sowie die daraus zu ziehenden Schlüsse bezüglich einer Verwandtschaftsbeziehung zwischen den Probengebern wird dem Kunden in schriftlicher Form nach Abschluß der Analyse zugesandt. Telefonische Vorab-Auskünfte über das Ergebnis werden nicht erteilt. Der Kunde kann nach Erhalt und Durchsicht der schriftlichen Ergebnisse weitere telefonische Auskünfte einholen, sofern er in der Lage ist, in der schriftlichen Ergebniserläuterung gemachte Angaben wörtlich zu zitieren.

§ 4 Auskunftsverpflichtung des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich den Mundschleimhautabstrich gemäß der dem Testset beigefügten "Anleitung zur Probenentnahme" durchzuführen. Unsere Anleitung ist Vertragsbestandteil.
(2) Der Kunde verpflichtet sich die BioLux GmbH darüber zu informieren, falls Verwandte ersten oder zweiten Grades (zum Beispiel Vater, Großvater, Sohn und Bruder des Kunden) als Putativ-Vater ebenfalls in Betracht kommen können.
(3) Der Kunde verpflichtet sich Mundschleimhautproben in Absprache und mit Einwilligung der beteiligten Probanden zu entnehmen. Er verpflichtet sich insbesondere keine heimlichen und verdeckten Probenentnahmen vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich heimlich und verdeckt genommene Proben sichtbar und deutlich mit roter Schrift zu kennzeichnen. Die mit roter Schrift gekennzeichneten Proben werden von der BioLux GmbH nicht untersucht und an den Kunden zurückgesandt bzw. vernichtet.

§ 5 Rücktritts- und Widerrufsrecht
Der Kunde kann von dem Auftrag zur Testdurchführung zurücktreten, solange die Proben nicht an unser Labor eingeschickt wurden. Nach Eintreffen der Proben in unserem Labor (Einsendedatum + 1 Tag) kann der Kunde die Probenbearbeitung telefonisch oder per Fax stoppen (Telefon 0711 – 9018185, Fax 0711 - 9018187). Wurde mit der Probenbearbeitung zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen, so wird eine Bearbeitungspauschale von 116.- Euro inkl. 16% MwSt. erhoben. Bereits an die BioLux GmbH überwiesene Beträge oder Teilbeträge werden nach ordnungs- und fristgemäßer Auftragsstornierung zurücküberwiesen. Der Kunde muß der BioLux GmbH die dazu notwendigen Bankverbindungen schriftlich per Brief oder Fax mitteilen.

§ 6 Auftragsumfang
(1) Der Kunde bestellt bei der BioLux GmbH die im Bestellformular angegebene Analysenart. Die Analyse wird nach Eingang der Zahlung des Gesamtpreises auf das im Auftragsformular genannte Konto und der Proben begonnen. Die Lieferzeit rechnet sich ab dem Tag, an dem die Zahlung und die Proben eingegangen sind.

§ 7 Mitteilung des Analyseergebnisses
Das Ergebnis der Analyse wird dem Kunden von der BioLux GmbH nach Beendigung der Testauswertung mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt schriftlich an die vom Kunden angegebene Adresse.

§ 8 Wiederholung der Probennahme
Sollte die Isolation der DNA aus den mit Hilfe von uns zur Verfügung gestellten Sammelbürsten gesammelten Mundschleimhautproben fehlschlagen, so stellt die BioLux GmbH dem Kunden noch einmal Probensammelbürsten zur Wiederholung der Probenentnahme zur Verfügung. Die BioLux GmbH wiederholt mit dem dann nochmals zur Verfügung gestellten Zellmaterial die Analyse einmal ohne weitere zusätzliche Kosten. Die Lieferzeit berechnet sich bei einer notwendigen Wiederholung ab Eingang des neuen Probenmaterials.

§ 9 Aufbewahrung der Daten
Die BioLux GmbH vernichtet die Proben 1 Woche nach Durchführung des Tests. Die Daten und Ergebnisse der Analyse werden drei Monate nach der schriftlichen Mitteilung des Testergebnisses an den Kunden vernichtet.

§ 10 Gerichtsverwertbarkeit und Auswertung
Die durch die BioLux GmbH durchgeführte Analyse und Bewertung der Analyseergebnisse wird mit höchster Sorgfalt durchgeführt. Das Analyseergebnis dient der persönlichen Information des Kunden. Die Analyse-Ergebnisse sind so dargestellt, dass sie nachvollziehbar und vollständig sind. Mögliche Fehler bei der abschliessenden Interpretation / bzw. mögliche Druckfehler in der abschliessenden schriftlichen Analysebewertung sind bei sorgfältiger Durchsicht der Analysedaten durch den Kunden zu erkennen. In diesem Fall bitten wir den Kunden sich mit der BioLux GmbH sofort in Kontakt zu setzen. Die Analyse ist in der Regel nicht gerichtsverwertbar, da der Nachweis einer Nichtvertauschung der Proben durch den Kunden nicht erbracht werden kann. Es liegt daher in der Verantwortung und im Interesse des Kunden, die Proben ohne Verwechslung bereitzustellen , das Testergebnis zu überprüfen und gegebenenfalls den getesteten Personen neu zuzuordnen.

§ 11 Haftungsbeschränkung
Die BioLux GmbH haftet nur für solche Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für die Handlungen von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 12 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche, welche in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Testergebnis stehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten Zweifel am Testergebnis bestehen, so ist der Kunde verpflichtet dies der BioLux GmbH sofort mitzuteilen. In diesem Fall prüft die BioLux GmbH die bereits erhobenen Analyseergebnisse nochmals und führt gegebenenfalls eine Wiederholung der Analyse, zur Abklärung des Sachverhaltes, durch.

§ 13 Gerichtsstand
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der BioLux GmbH und dem Kunden, sowie für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

§ 14 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit wenn sie schriftlich durch die BioLux GmbH bestätigt werden.

Salvatorische Klausel
Sollten einige Bestimmung der AGB einschließlich seiner Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, die die BioLux GmbH vereinbart hätte, wenn ihr diese bekannt gewesen wären.

Stuttgart, den 01.01.2005
gez.: Dr. K. Höhnel
Geschäftsführer BioLux GmbH